* vorausgesetzt, BW und BY setzen die Pfingstferien wie in den Vorjahren nach den Pfingstfeiertagen
______________ Hinweis:
1)
Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag. Den Ländern, deren sechswöchiger Ferienzeitraum in der Wochenmitte endet, bleibt es freigestellt, die Ferien bis zum folgenden Wochenende zu verlängern.
2)
Auf den niedersächsischen Nordseeinseln gelten Sonderregelungen.
3)
Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten Sonderregelungen.