Drucken

Europaschule in Niedersachsen
RdErl. d. MK v. 15.6.2023 - 21-46531 (SVBl. 8/2023 S. 409) - VORIS 22410 -
Bezug: RdErl. „Bezeichnung und Siegelführung der Schulen“ v. 5.11.2021 (Nds. MBl. S. 1665, SVBl. S. 644) - VORIS 11410 -

1. Begriffsbestimmung

Europaschulen in Niedersachsen vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern ein umfassendes Wissen über Europa und tragen zur Stärkung der gemeinsamen europäischen Grundwerte und zum Verständnis für die europäische Kultur und Vielfalt bei. Sie bieten ihren Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten, Europakompetenzen zu entwickeln und bereiten damit auf das Leben und Arbeiten in Europa vor.

Die Bedeutung dieser Aufgabe wird u. a. veranschaulicht durch

Öffentliche sowie in freier Trägerschaft geführte allgemein bildende und berufsbildende Schulen in Niedersachsen mit einem europäischen interkulturellen Schulprofil können auf Antrag die Zusatzbezeichnung „Europaschule in Niedersachsen“ verwenden, wenn ihre Arbeit den Vorgaben dieses RdErl. entspricht.

2. Aufgaben und Ziele der Europaschule in Niedersachsen

Europaschulen in Niedersachsen haben das Ziel, Kenntnisse über Europa und europäische Institutionen zu fördern, die aktive Teilhabe an der Unionsbürgerschaft sowie die Mehrsprachigkeit zu stärken und in besonderem Maße die Entwicklung interkultureller Kompetenzen und Demokratiekompetenzen zu ermöglichen und zu unterstützen. Das Schulprofil, Schulprogramm bzw. Leitbild ist an diesem Europaprofil ausgerichtet. Entsprechende unterrichtsergänzende Aktivitäten sind fester Bestandteil des schulischen Lebens.

2.1 Verankerung im Schulprofil, Schulprogramm bzw. Leitbild

Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, u.a.

2.2 Integration europäischer Themen in den Unterricht („Europa- Curriculum“)

Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, ein fächerübergreifendes „Europa-Curriculum“ zu entwickeln und fortlaufend umzusetzen. Dieses umfasst viele Bereiche der jeweiligen Schule. Es findet seinen Niederschlag in einzelnen Fachunterrichtsinhalten bzw. Lernsituationen sowie in geeigneten - auch übergreifenden - Projekten, Arbeitsgruppen und Veranstaltungen (z.B. Europawochen, Europatag am 9. Mai, EU-Projekttag).

2.3 Förderung der Mehrsprachigkeit und des Fremdsprachenprofils

Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe,

2.4 Entwicklung und Stärkung interkultureller Kompetenzen

Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, die interkulturelle Öffnung von Unterricht und Schulkultur weiterzuentwickeln und allen Schülerinnen und Schülern konkrete Lernmöglichkeiten für die Entwicklung interkultureller Kompetenzen zu eröffnen, z. B. durch

2.5 Teilnahme an europäischen Projekten, Aktionen, Wettbewerben, Jugendforen, Planspielen und sonstigen geeigneten Veranstaltungen

Europaschulen in Niedersachsen beteiligen sich an europäischen Projekten, Aktionen, Wettbewerben, Jugendforen, Planspielen sowie Veranstaltungen, die der Förderung der europäischen Orientierung dienen und diese vertiefen (z. B. Teilnahme am Europäischen Wettbewerb, am EU-Projekttag, die öffentlichkeitswirksame Beteiligung an binationalen Aktionen wie z. B. dem Deutsch-Französischen Tag).

2.6 Vernetzung

Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, als Multiplikatorinnen der europäischen Idee zu wirken und deshalb mit möglichst vielen, insbesondere regionalen, außerschulischen Partnerinnen und Partnern zusammenzuarbeiten, die sich der Förderung des europäischen Gedankens verschrieben haben (z. B. Bildungsregionen, Städtepartnerschaftsvereine, Integrationsbeauftragte, Migrantenselbstorganisationen, Europaabgeordnete, Universitäten, Verein Europaschulen in Niedersachsen e. V.).

2.7 Personalentwicklung und -qualifizierung

Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe, die Personalentwicklung und -qualifizierung in den Themenbereichen Europa, Demokratiebildung und interkulturelle Kompetenzen besonders zu forcieren; im Fortbildungskonzept der Europaschulen findet Fortbildung in europäischen Themen, Demokratiebildung, interkultureller Bildung, Sprachen und in Bezug auf Austauschmaßnahmen besondere Berücksichtigung.

2.8 Qualitätssicherung

Europaschulen in Niedersachsen machen es sich zur Aufgabe,

3. Zertifizierung

Schulen, die erstmals die Zusatzbezeichnung „Europaschule in Niedersachsen“ verwenden möchten, reichen ihren Antrag bei dem für sie zuständigen RLSB ein. Der Antrag bedarf der Zustimmung des Schulträgers.

Der Antrag ist formlos - in Papierform und / oder elektronisch - bis zum 1. März eines jeden Jahres zu stellen. Im Antrag ist darzulegen und zu begründen, welche Kriterien (2.1 bis 2.8) die Schule erfüllt.

Zusätzlich soll der Antrag enthalten

Schulen wird empfohlen, sich im Vorfeld einer Antragstellung von dem für sie zuständigen RLSB beraten zu lassen.

Re-Zertifizierung

Schulen, denen die Verwendung der Zusatzbezeichnung „Europaschule in Niedersachsen“ genehmigt wurde, können rechtzeitig vor Ablauf der Genehmigungsfrist die weitere Verwendung bei dem für sie zuständigen RLSB beantragen. Bei diesem Antrag ist analog Nr. 3 unter Verwendung der Anlage 2 zu verfahren.

Schulen, die keinen erneuten Antrag stellen, sind nach Ablauf der Genehmigungsfrist nicht mehr berechtigt, die Zusatzbezeichnung „Europaschule in Niedersachsen“ zu verwenden.

5. Prüfung, Genehmigung und Veröffentlichung

Die Bewertung der Kriterien sind dem Scoring-Modell - Anlage 1 bzw. Anlage 2 - zu entnehmen.

Bei der Bewertung des Antrags und der Vergabe der Punkte stehen schulformspezifische Ausprägungen im Vordergrund und werden entsprechend berücksichtigt.

In den RLSB prüfen die für die Schule und die für Europa / Internationales zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten, ob die Voraussetzungen nach diesem RdErl. vorliegen und setzen die erreichte Punktzahl anhand des jeweiligen Scoring-Modells fest. Das Ergebnis der Prüfung wird der Schule mitgeteilt.

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung, die Zusatzbezeichnung „Europaschule in Niedersachsen“ verwenden zu dürfen, ist das Erreichen von mindestens 80 Punkten entsprechend der jeweiligen Anlage.

Die Genehmigung, die Zusatzbezeichnung „Europaschule in Niedersachsen“ verwenden zu dürfen, wird zum jeweiligen Schuljahresbeginn für die Dauer von fünf Jahren durch das RLSB erteilt. Die RLSB berichten jährlich zum Schuljahresbeginn dem MK über die neu erteilten Genehmigungen und veröffentlichen auf dem Bildungsportal Niedersachsen ein aktuelles Verzeichnis der „Europaschulen in Niedersachsen“.

6. Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt am 1.8.2023 in Kraft und mit Ablauf des 31.7.2028 außer Kraft.

Anlage1:
Scoring-Modell für die Antragstellung zur Zertifizierung als "Europaschule in Niedersachsen"
(pdf-Datei)
Anlage 2:
Scoring-Modell für die Antragstellung zur Re-Zertifizierung als „Europaschule in Niedersachsen“
(pdf-Datei)


Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)