Gedenktag für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft / Internationaler Holocaust-Gedenktag
Bek. d. MK v. 10.11.2023 - 23-82104/1-2 (SVBl. 12/2023 S. 699)
Bezug: RdErl. d .MK v.30.09.2004 (SVBl. S.502) - VORIS 22410 -
Der 27. Januar ist der Gedenktag für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
An diesem Tag wurde 1945 das Konzentrationslager Auschwitz befreit, das stellvertretend für alle Konzentrationslager und für ein System menschenverachtender Gewaltherrschaft steht. 1996 rief Bundespräsident Roman Herzog diesen Tag als Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus ins Leben. 2005 erklärten die Vereinten Nationen und das Europäische Parlament den Tag zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust (Holocaust-Gedenktag). Dieses Datum soll nicht nur an Jüdinnen und Juden, sondern auch an die vielen weiteren Opfergruppen erinnern.
Im Sinne des Erlasses „Volkstrauertag und Gedenktag für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ (s. SVBl. 11/2004, S. 502) bietet sich aus Anlass dieses Tages insbesondere die Beschäftigung mit der Geschichte von Gedenkstätten an, um an die Opfer und Verfolgten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zu erinnern. Der Gedenktag ist zugleich in besonderer Weise dafür geeignet, insbesondere junge Menschen dazu anzuregen, für die Menschenwürde und den Respekt vor Andersdenkenden, für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit einzutreten.
Für vielseitige Anregungen und gute Beispiele wird auf die digitalen Angebote der regionalen Gedenkstätten, das Bildungsportal der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten (https://geschichte-bewusst-sein.de) sowie auf das Bildungsportal Niedersachsen (https://bildungsportal-niedersachsen.de/demokratiebildung/historisch-politischebildung) hingewiesen.
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