Schule und Recht in Niedersachsen
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  • Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT)

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung durchgängiger Bildungswege und Unterstützung kindlicher Entwicklungsprozesse in Kindergarten und Grundschule (Richtlinie BRÜCKE)

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Bindung von Fach- und Leitungskräften durch Entlastung und Qualifizierung (RL Qualität in Kitas 2)

  • Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen (RL Billigkeit 2)

  • Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG)


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